Beurlaubung

 

 

Beurlaubungen bis zu einem Tag können auf schriftlichen Antrag der Eltern durch die Klassenlehrerin genehmigt werden. Ist eine Beurlaubung von mehreren Tagen notwendig, ist die Genehmigung der Schulleitung notwendig. Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferien sind nicht möglich.